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Aktuelles

Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019
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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.

Mehr dazu hier im internen Bereich.

Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49

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Graphic Recording – Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Datum
19.06.2018
Kategorie
Termine

Ziel des Seminars ist es, das sichere Arbeiten in der Gruppe, auf großen Flächen, mit Flipchart, auf Boards, auf Moderationswänden und Moderationskarten auszu­probieren sowie Unsicherheiten und die Angst vor dem weißen Blatt Papier ab­zubauen. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

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